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Verfassungsgericht hofft auf Lerneffekt beim Gesetzgeber


08.03.2010, Verfassungsgericht hofft auf Lerneffekt beim Gesetzgeber

Das Verfassungsgericht hofft, dass sein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Gesetzgeber zu einem Lerneffekt führt. Der Entscheid solle als Vorlage dafür dienen, welche Grenzen bei Überwachungsgesetzen künftig einzuhalten sind, sagt der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. (Vorratsdatenspeicherung)

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