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Verfassungsgericht hofft auf Lerneffekt beim Gesetzgeber
08.03.2010, Verfassungsgericht hofft auf Lerneffekt beim Gesetzgeber
Das Verfassungsgericht hofft, dass sein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Gesetzgeber zu einem Lerneffekt führt. Der Entscheid solle als Vorlage dafür dienen, welche Grenzen bei Überwachungsgesetzen künftig einzuhalten sind, sagt der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. (Vorratsdatenspeicherung)
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