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Schutz vor Horrorrechnungen beim Datenroaming tritt in Kraft


03.03.2010, Schutz vor Horrorrechnungen beim Datenroaming tritt in Kraft

Wer in der EU mobiles Datenroaming nutzt, soll keine horrenden Rechnungen mehr bekommen. Mobilfunkanbieter müssen ab dem 1. Juli 2010 eine Obergrenze für alle einrichten. Ab einer Rechnungshöhe von 50 Euro wird der Nutzer offline geschaltet. (WindowsPhone7)

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