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Urteil bestätigt Panoramafreiheit in preußischen Parks
19.02.2010, Urteil bestätigt Panoramafreiheit in preußischen Parks
Das Fotografieren im Park Sanssouci ist auch für gewerbliche Zwecke erlaubt. Im Streit zwischen Profifotografen und Fotoagenturen sowie der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat das Oberlandesgericht Brandenburg gestern drei anders lautende Urteile der ersten Instanz aufgehoben. (Urheberrecht)
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