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Bundesgerichtshof: Sedlmayr-Mörder müssen Fotos dulden


09.02.2010, Bundesgerichtshof: Sedlmayr-Mörder müssen Fotos dulden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass auch Bilder der Sedlmayr-Mörder in Online-Archiven bestehen bleiben dürfen. Gegen eine Namensnennung in alten Meldungen hatten die aus der Haft entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr bereits erfolglos geklagt.

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