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Urteil: Online-Protest ist weder Gewalt noch Nötigung
01.06.2006, Urteil: Online-Protest ist weder Gewalt noch Nötigung
Nach fünf Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen um eine im Jahr 2001 geführte "Online-Demo" hat die zwischenzeitlich siegreiche Fluggesellschaft Lufthansa nun doch eine Schlappe vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main in Kauf nehmen müssen. Nachdem ein Amtsgericht sich zuvor der Lufthansa-Argumentation anschloss, revidierte das OLG das fragwürdige Urteil. Die Online-Demonstration sei weder Gewalt, Nötigung oder "Drohung mit einem empfindlichen Übel" gewesen.
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