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Werbemails: Einmaliger E-Mail-Kontakt reicht nicht
22.09.2009, Werbemails: Einmaliger E-Mail-Kontakt reicht nicht
Der einmalige E-Mail-Kontakt mit einem Unternehmen reicht nicht aus, damit dieses künftig Werbemails an die Adresse schicken darf, entschied das Amtsgericht München. Eine trotzdem übersandte Werbemail stelle eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung verlangt werden kann. (Spam)
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