Webspace & Webhosting Vergleich mit Verfügbarkeitstests und Kundenmeinungen
Filesharing: Anwalt Rasch muss in den Zeugenstand
15.09.2009, Filesharing: Anwalt Rasch muss in den Zeugenstand
Das Landgericht Köln will die Abmahnpartnerschaft zwischen dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI/IFPI.de) und der Anwaltskanzlei Clemens Rasch genauer unter die Lupe nehmen. Clemens Rasch und Stefan Michalk vom BVMI sollen als Zeugen zu Abmahngebühren vernommen werden. (Tauschbörse)
Channel: Internet - Mehr zu diesem Thema