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Filesharing: Anwalt Rasch muss in den Zeugenstand


15.09.2009, Filesharing: Anwalt Rasch muss in den Zeugenstand

Das Landgericht Köln will die Abmahnpartnerschaft zwischen dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI/IFPI.de) und der Anwaltskanzlei Clemens Rasch genauer unter die Lupe nehmen. Clemens Rasch und Stefan Michalk vom BVMI sollen als Zeugen zu Abmahngebühren vernommen werden. (Tauschbörse)

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