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Oberverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für PCs
26.03.2009, Oberverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für PCs
Auch wenn ein PC nur für berufliche Zwecke genutzt wird, müssen Rundfunkgebühren für das Gerät entrichtet werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und kassierte damit eine gegenläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. (GEZ)
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